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Klage in Karlsruhe: Staatliche Parteienfinanzierung benachteiligt kleine Parteien

Die Piratenpartei hat gestern beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierungeingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes waren umstritten, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien wird mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

»Man könnte meinen, dass eine Partei mit hohem Wahlerfolg auch ein Anrecht auf einen hohen Zuschuss hat. Doch auch wenn ihr nach Zahl der Wählerstimmen und Spendenhöhe mehr zustehen würde, wird der Zuschuss seit eh und je auf die Höhe der Eigeneinnahmen der Partei gekürzt. Nach den Neuregelungen wird einer kleinen Partei nun sogar noch Geld über die Höhe der Eigenfinanzierung hinaus gestrichen«, so Bernd Schlömer, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Im Zentrum der Kritik steht die Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz, durch den der finanzielle Anspruch einer Partei an der Parteienfinanzierung gedeckelt wird. So gibt es eine »absolute Obergrenze« für den Finanzierungstopf. Theoretisch höhere Ansprüche der Parteien werden entsprechend dieser Obergrenze prozentual gekürzt. Darüber hinaus wird eine sogenannte »relative Obergrenze« festgelegt: Staatliche Zuschüsse dürfen nicht höher als die eigenen Einnahmen einer Partei ausfallen. Kleine, meist unterfinanzierte Parteien wie beispielsweise die PIRATEN bekommen so weniger Geld, als ihnen gemessen an den erreichten Wählerstimmen zustünde.

Aufgrund der jetzt im § 19a Parteiengesetz geänderten Berechnungsregel werden die Staatsgelder nicht nur auf die Höhe der eigenen Einnahmen gekürzt, sondern noch weit darüber hinaus. Auf diese Weise verbleibt Kleinparteien im Endergebnis extrem viel weniger als der eigentlich vorgesehene 50 Prozent-Anteil Staatszuschuss.

»Demokratiefreundliches Verhalten funktioniert deutlich anders«, so Christopher Lang, Pressesprecher der Piratenpartei Deutschland. »Denn von dieser Gesetzesänderung profitiert insbesondere die NPD aufgrund ihrer langjährigen Existenz und ihren finanziell mächtigen Helfern.«

Was die Finanzierungsquellen angeht, sind bereits im Parlament vertretene Parteien oft im Vorteil. Neben Mitgliedsbeiträgen erhalten sie meist wesentlich höhere Firmenspenden, Einnahmen aus eigener Unternehmenstätigkeit sowie erhöhte Mitgliedsbeiträge von Mandatsträgern. Darüber hinaus fließen mit der Neuregelung die nicht abgerufenen Geldmittel nicht mehr zurück in die Staatskasse, sondern werden unter den anderen, meist großen Parteien aufgeteilt. Die Berechnung der Parteienfinanzierung wird, so die PIRATEN, auf diese Weise stark verzerrt und spiegelt kaum noch den Willen der Wähler wider.

Nicht zuletzt wird dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, welches Verfahren das Parlament bei Gesetzen in eigener Sache wie zum Beispiel dem Parteiengesetz einhalten muss, damit die Transparenz gewahrt und dem Demokratieprinzip Genüge getan ist. So lässt beispielsweise die im Blitzgesetzgebungsverfahren verabschiedete neue Parteienfinanzierung vermuten, dass eine öffentliche Debatte bewusst vermieden wurde.

Neben den PIRATEN sind von der Änderung des Parteiengesetzes auch andere Parteien wie die Freien Wähler betroffen.

Quelle: http://www.piratenpartei.de

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