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Geschäftsordnung des Vorstandes des Regionsverbandes Hannover

Geschäftsordnung des Vorstandes des Regionsverbandes Hannover 
In der Fassung vom 21.06.2018
 
1. Allgemeines
Der Vorstand führt die Geschäfte des Regionsverbandes.  Der Vorstand kann Aufgaben an Dritte vergeben bzw Beauftragungen beschließen. Er ist  berechtigt, übertragene Aufgabenbereiche jederzeit wieder zu entziehen, Beauftragungen, die per Beschluss vergeben worden sind, können auch nur per Beschluss wieder aufgehoben werden.
 
2. Finanzen
2.1. Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute 
Neben der satzungsgemäßen Regelung informiert der Schatzmeister den Regionsvorstand auf den Vorstandsitzungen und erstellt regelmäßig Berichte (mindestens 1/2 jährlich)
2.2.Rechnungen/Rechnungsausgleich/Spendenbuchung
Alle dem Vorstand übergebenen Rechnungen und Spendenbelege sind dem Schatzmeister oder den dafür Beauftragten zu übergeben.
 
3. Anträge an den Vorstand
3.1 Jeder Mensch kann jederzeit einen Antrag an den Vorstand stellen 
Der Antrag kann
  • schriftlich an den Regionsverband Piraten Hannover, Haltenhoffstr. 50, 30167 Hannover
  • per E-Mail an info@piratenhannover.de
  • mündlich innerhalb einer Vorstandssitzung erfolgen
3.2  Anträge an den Vorstand können zur Bekanntmachung unter den Mitgliedern sowohl unter Klarnamen wie unter Pseudonym gestellt werden. Dem Vorstand muss der Klarname des Antragstellers bekannt sein.
3.3  Anträge können aus rechtlichen Gründen oder auf Wunsch des Antragsstellers in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt und beschlossen werden.
 
4. Vorstandssitzungen
Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder teilnimmt. Die Sitzungen sind öffentlich. Als Teilnahme gilt die Anwesenheit oder die Zuschaltung per Mumble.
4.1 Ordentliche Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen sollen mindestens einmal im Monat stattfinden, mangels Beschluss- oder Besprechungsthemen kann darauf verzichtet werden. Die Vorstandsmitglieder werden über vorstand@piratenhannover.de mit einer Frist von 7 Tagen eingeladen. Die Termine werden wenn möglich auf der Mailingliste “nds-hannover” im Voraus angekündigt.
4.2 Außerordentliche Vorstandssitzungen
Zusätzlich zu den regelmäßigen Vorstandssitzungen des Regionsverbandes kann jederzeit auf Wunsch von Vorstandsmitgliedern zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung einberufen werden. Die anderen Vorststandsmitglieder sind per Mail dazu mit einer Frist von maximal 7 Tagen via vorstand@piratenhannover.de einzuladen.
 
5. Beschlüsse, Protokolle
Beschlüsse können bei Präsenzsitzungen, in Mumblekonferenzen und auch per Email im sog. Umlaufverfahren gefasst werden. Alle Abstimmungen erfolgen mit einfacher Mehrheit, Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Protokolle und Beschlüsse sind öffentlich. Hiervon kann durch Beschluss in Einzelfällen abgewichen werden. Die getroffenen Beschlüsse werden in einem Beschlussarchiv im Wiki veröffentlicht. Ein Umlaufbeschluss wird auf die nächste Sitzung vertagt, wenn nicht binnen 72 Stunden eine mehrheitliche Entscheidung der Vorstandsmitglieder abgestimmt wird. Die Abstimmung erfolgt über die geschlossene Mailingliste: vorstand@piratenhannover.de. Umlaufbeschlüsse erlangen ihre Gültigkeit mit mehrheitlicher Beschlussfassung, auch sofern nicht alle Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben.
 
6. Mitgliederbefragungen/Mitgliederentscheide
Der Vorstand verpflichtet sich zur Durchführung von  Online-Mitgliederbefragungen oder -entscheide mittels einer geeigneten Software, wenn er selbst mehrheitlich durch Beschluss die Notwendigkeit dazu sieht, durch Beschluss einer Mitgliederversammlung oder wenn er von mindestens 5% der stimmberechtigten Mitgliedern des Regionsverbandes dazu aufgefordert wird. Jede Mitgliederbefragung oder -entscheid muss im vollständigen Wortlaut der Fragestellung samt Einladungs- und Erläuterungstext(en) sowie der Umfrage-Dauer und dem Umfrage-Zeitpunkt mindestens vier Tage vor Durchführung vom Vorstand oder von einer ihm beauftragten Person auf die öffentliche Mailingliste “nds-hannover” veröffentlicht werden. Der Vorstand oder ein von ihm Beauftragter ist für die technische Durchführung einer Mitgliederbefragung oder -entscheides verantwortlich – die geltenden Datenschutzbestimmungen müssen dabei eingehalten werden. Der Vorstand oder der von ihm Beauftragte muss deutlich im Einladungstext darauf hinweisen, ob es sich um eine Mitgliederbefragung (= unverbindliches Meinungsbild) oder um ein Mitgliederentscheid, dessen Ergebnis dem Beschluss einer Mitgliederversammlung gleichsteht, handelt. Bei einem Mitgliederentscheid gelten folgende Anforderungen:
a. Mindestens ein Drittel der abstimmungsberechtigten Mitglieder des Regionsverbandes müssen an dem Mitgliederentscheid teilgenommen haben, damit dieser verbindlich wird. Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird das Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet.
b. Abstimmungsberechtigt an Mitgliederentscheiden sind alle Mitglieder des Regionsverbandes, die bei einem entsprechenden Beschlussantrag auf einer Mitgliederversammlung stimmberechtigt wären und die die Möglichkeit zur Teilnahme in Form einer gültigen Emailadresse bei der Mitgliederverwaltung hinterlegt haben. Jedem Abstimmungsberechtigten wird dabei per Email eine persönliche Zugangsberechtigung gesendet, mit der es möglich ist, geheim seine Stimme abzugeben. Die Abstimmungsergebnisse werden anonymisiert gespeichert.

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