Aktuell Aktuelle Meldungen

Verfassungs­beschwerde “Nein zu CETA”

LogoVerfassungsbeschwerdeCETA

 Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wurde im Geheimen ausgehandelt. Jetzt droht CETA sogar in Kraft zu treten, noch bevor ein einziges Parlament in den Mitgliedstaaten seine Zustimmung erteilt hat.

Wir – ein Bündnis der Organisationen Campact, foodwatch und Mehr Demokratie – halten CETA nicht nur für demokratiepolitisch gefährlich, sondern auch für verfassungsrechtlich bedenklich. Deswegen wenden wir uns an das Bundesverfassungsgericht: Wir wollen überprüfen lassen, ob die vorläufige Anwendung und CETA selbst mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Seien Sie dabei!

ceta-verfassungsbeschwerde.de

Wie kann ich mich beteiligen?

Als deutsche/r Staatsbürger/in können Sie Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen, wenn Sie Ihre Rechte verletzt sehen – gemeinsam mit anderen, in einer “Bürgerklage”. Mit dem hier bereitgestellten Formular geben Sie unserem Prozessvertreter Prof. Dr. Bernhard Kempen die Vollmacht, auch in Ihrem Namen gegen CETA vor Gericht zu ziehen. Für Sie sind damit keine weiteren Kosten oder Verpflichtungen verbunden.

So geht’s:

  1. Adressformular ausfüllen.
  2. Vollmacht ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen.
  3. Formular an die angegebene Adresse schicken.
  4. Aktion Freund/innen empfehlen.

 

Visits: 9