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Dem Kamerawahn wurde Einhalt geboten

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++ Pressemitteilung Piratenpartei Deutschland – Regionsverband Hannover ++

Am heutigen Donnerstag den 09.06.2016 fand die erstinstanzliche Verhandlung um die Rechtmäßigkeit von 78 Kameras der Polizei Hannover vor dem Verwaltungsgericht Hannover statt. Im Ergebnis müssen 56 Kameras ausgeschaltet werden, da ihr Betrieb nicht gesetzlich gedeckt ist. [1] “Mit diesem Ergebnis kann man bedingt zufrieden sein. Wieder einmal musste ein Gericht dem staatlichen Überwachungswahn Einhalt gebieten”, meint Thomas Ganskow, Vorsitzender der Stadtpiraten Hannover und Kandidat zur Kommunalwahl, der der Verhandlung zeitweise beiwohnte. “Schon zu Beginn der Verhandlung war erkennbar, dass das Gericht eine schärfere Auslegung der Gesetzeslage vorgenommen hat, als im Prozess von 2011, in dem das Land Niedersachsen dazu verurteilt wurde, Bereiche zu kennzeichnen, die kameraüberwacht sind. [2] Da war es nur folgerichtig, den Großteil der Kameras jetzt für nicht notwendig zu erklären.”

“Für weiterhin fraglich halten wir die Notwendigkeit der Kameras, die so genannte Kriminalitätsschwerpunkte beobachten dürfen. Denn allein die Tatsache, dass dort nach wie vor Kriminalität vorkommt, zeigt einmal mehr, dass Kameras keine Straftaten verhindern”, ergänzt Carsten Sawosch, Stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und ebenfalls Kandidat zur Kommunalwahl in Hannover. “Wir setzen uns dafür ein, dass gerade an solchen Punkten mehr Polizisten vor Ort verfügbar sind. Nur sie können im Falle eines Falles eingreifen und Taten verhindern, statt nur wie beim Einsatz von Kameras zur Aufklärung der Tat beizutragen.” [3]
Initiiert wurde der Prozess durch ein Mitglied der Initiative “freiheitsfoo” [4]. Wir beglückwünschen Michael Ebeling zu diesem Teilerfolg.

 

Quellen:


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Piratenpartei Deutschland – Regionsverband Hannover

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