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Erste Schritte zur Sanktionsfreiheit

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Wir Piraten begrüßen die Sanktionsfrei-Initiative um die verfassungswidrigen Kürzungen aus dem SGB II abzuschaffen.
 
 
 
Schon am 09.02.2010 stellte das BVerfG in seinem Urteil unmissverständlich fest:

 “Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art 1 Abs 1 GG iV mit dem Sozialstaatsprinzip des Art 20 Abs 1 GG ist unverfügbar.

Um dieser Grundrechtsverletzung zu entgegnen, soll keine Sanktion ohne Widerspruch erfolgen !
Leider nutzen nur 5% der Betroffenen ihre Rechte; wären es 10%, sollte die Agentur für Arbeit ihre Sanktionspraxis aufgeben.
 
So einfach wird geholfen:
  •  Auf der Online-Plattform laden Betroffene Ihre Schriftstücke hoch. Diese generiert Antwortschreiben, die sich automatisiert an Jobcenter schicken lassen.
  • Von den Anwaltskanzleien, die Sanktionen mit Klagen und Widersprüchen begegnen, wird eine  Nutzungsgebühr erhoben. Dieses Geld wird als “Versicherung gegen die Repression des Staates” genutzt.
  • Dank Digitalisierung der so entstehenden Anträge, wird die Arbeit von Beratungsstellen entlastet. Zudem sammelt das Bündnis Erfahrungen um noch wirkungsvoller zu agieren.

Möglichst viel Solidarität für Leistungsberechtigte zu schaffen um das Existenzminimum aufrecht zu erhalten, ist ehrenhaft. Dank dem Solidartopf soll kein Mensch unter dem Regelsatz leben müssen.

Auch der „dm“-Drogerieketten-Gründer Prof. Götz Werner zeigte sich erstaunt, dass sich sehr wenig Menschen wehren. Der Unternehmer hat das System Hartz IV scharf kritisiert und ein BGE vorgeschlagen.

 

 

 

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