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Sicherheitsesoterischer Schamanentanz schafft keine Sicherheit

Zum Halt auffordernder Sicherheitsmitarbeiter (Comic)

Am 17.10. gab die Verwaltung der Stadt Hannover bekannt, dass mittels einer noch im Rat der Stadt zu beschließenden Verordnung in einem Großteil des Bereiches hinter dem Bahnhof eine “Verbotszone zum Schutz vor gefährlichen Gegenständen” eingeführt werden soll [1].

“Hier blüht mal wieder ein sicherheitsesoterischer Schamanentanz in Reinkultur kurz vor den Wahlen. Wer mag sich da wohl hinter Ordnungsdezernent Axel von der Ohe verstecken?,” fragt Bruno Adam Wolf, Kandidat der Piratenpartei Hannover zur Oberbürgermeisterwahl und Mitglied im Rat der Stadt Hannover, fest. “Was auf keinen Fall unter die “gefährlichen Gegenstände” fallen darf, ist jegliche Art von bislang nicht unter das Waffengesetz fallenden Reizstoffsprühgeräten, besser bekannt als gegen gefährliche Tiere anwendbares Abwehrspray. [2] Es als anerkannte Verteidigungsmöglichkeit verbieten zu wollen, kann nicht der Weg sein, wenn man Sicherheit und Sicherheitsempfinden verbessern möchte. Hier wird es von mir also noch einen Änderungsantrag geben.”

Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piraten RV Hannover, ergänzt:
“Abgesehen davon unterliegen die meisten der dort als zukünftig verboten aufgeführten Gegenstände ohnehin dem Waffengesetz und dürfen nur in Ausnahmefällen öffentlich geführt werden und auch bislang hatte die Polizei die Berechtigung, Kontrollen bei Verdacht durchzuführen. Aber die Frage ist doch wieder einmal, wie will man das eigentlich unter Berücksichtigung der Menschenwürde umsetzen? Greifen da wieder einmal die Mechanismen des Racial Profiling, wonach jeder, der einer bestimmten ethnischen Gruppe angehört, automatisch verdächtig ist [3]? Hier heißt es, genau zu beobachten, wie diese Verordnung das Leben verändert. Wenn sie denn so durchkommt, wie von der Verwaltung geplant.”

[1] https://presse.hannover-stadt.de/pmDetail.cfm?pmid=13796

[2] https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/ist-es-erlaubt-pfefferspray-dabei-zu-haben

[3] https://anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/strafrecht-polizei/was-darf-die-polizei-bei-einer-personenkontrolle?full=1

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