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Geschäftsordnung Regionsversammlung

Diese Geschäftsordnung haben wir auf der RV vom 7.10.2010 und 26.11.2010 am Anfang der Sitzung nur für die laufende Sitzung beschlossen. Ursprünglich war vorgesehen, sie für alle Regionsversammlungen (siehe §1) zu beschließen bis eine neue GO beschlossen wird. Dazu ist es aber nicht gekommen.

§1 Gültigkeit
1. Diese Geschäftsordnung gilt für alle Regionsversammlungen der Piratenpartei Region Hannover
2. Sie tritt mit ihrer Annahme durch die Regionsversammlung in Kraft und verliert ihre Gültigkeit mit Annahme einer neuen Geschäftsordnung.

§2 Versammlungsleitung
1. Die Versammlungsleitung besteht aus Versammlungsleiter, Wahlleiter und Protokollant.
2. Die vorläufige Versammlungsleitung obliegt einem Mitglied des Regionsvorstands. Er eröffnet die Versammlung und führt die Wahl der Versammlungsleitung durch.

§2.1 Versammlungsleiter
1. Der Versammlungsleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Regionsversammlung verantwortlich.
2. Der Verammlungsleiter sorgt für die Einhaltung der Tagesordnung, erteilt das Wort und achtet auf die Redezeitbegrenzung.
3. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung kann der Versammlungsleiter Rednern das Wort entziehen, Teilnehmer an der Versammlung zur Ordnung rufen und nach 2 Ordnungsrufen der Versammlung verweisen.
4. Sind alle Punkte der Tagesordnung geschlossen oder beschließt die Regionsversammlung ihre Beendigung schließt der Versammlungsleiter die Regionsversammlung.

§2.2 Wahlleiter
1. Der Wahlleiter sorgt für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen für Ämter der Piratenpartei Region Hannover.
2. Zu seiner Unterstützung kann er Wahlhelfer aus der Regionsversammlung ernennen.
3. Der Wahlleiter überprüft ob alle Kandidaten das passive Wahlrecht für das jeweilige Amt haben.
4. Der Wahlleiter stellt sicher, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
5. Der Wahlleiter verkündet das Wahlergebnis und stellt sicher das der erfolgreiche Kandidat die Wahl annimmt.
6. Der Wahlleiter vertritt den Versammlungsleiter wenn dieser zur Sache spricht oder aus anderen Gründen kurzzeitig die Regionsversammlung nicht leiten kann.

§2.3 Protokollant
1. Der Protokollant hält die Abstimmungs- und Wahlergebnisse der Regionsversammlung fest. Er nimmt Anträge und Erklärungen in Schriftform entgegen. Aus diesen Informationen erstellt er ein Protokoll.
2. Der Protokollant leitet das Protokoll innerhalb von 10 Werktagen nach der Regionsversammlung dem Regionsvorstand zur Veröffentlichung zu.
3. Der Protokollant führt die Rednerliste.

§3 Tagesordnung
1. Die Tagesordnung dient der Strukturierung der Regionsversammlung
2. Sie enthält mindestens die Punkte
• Eröffnung
• Wahl der Versammlungsleitung
• Annahme der Tagesordnung durch die Regionsversammlung
• Verschiedenes.
3. Bei ordentlichen Regionsversammlungen kommen hinzu
• Wahl des Vorstands
• Wahl der Kassenprüfer
• Termin der nächsten ordentlichen Regionsversammlung.
4. Satzungsänderungsanträge sowie weiter Anträge und Themen welche dem Regionsvorstand vier Wochen vor der Regionsversammlung mitgeteilt wurden sind als Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen
5. Das Hinzufügen und Streichen von Tagesordnungspunkten erfordert eine 2/3-Mehrheit.

§4 Redezeit
1. Die Redezeit ist auf 3 Minuten begrenzt.
2. Die Beschränkung gilt nicht für Berichte des Vorstands, der Kassenprüfer und aus den AGen
sowie Vorstellungen der Kandidaten für ein Amt.
3. Die Regionsversammlung kann abweichende Redezeiten beschließen.

§5 Anträge zur Geschäftsordnung
1. Anträge zur Geschäftsordnung dienen der Strukturierung einer Diskussion und der
Festlegung von Verfahren und Abläufen.
2. Anträge zur Geschäftsordnung sind unter anderem Antrag auf
• Schließung der Rednerliste
• Schluss der Debatte
• Trennung der Abstimmung
• Zusammenlegung der Abstimmung
• Abstimmung als Alternativanträge
• Nichtbefassung
• Vertagung
• Änderung der Tagesordnung
• Wiedereröffnung eines geschlossenen Tagesordnungspunkts
• Sitzungsunterbrechung
• Ende der Sitzung
• Neuwahl der Versammlungsleitung.
3. Die Versammlungsleitung kann weitere Anträge als Antrag zur Geschäftsordnung zulassen.

§6 Beschlüsse
1. Die Regionsversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, solange Satzung oder Geschäftsordnung keine abweichende Regelung treffen.
2. Als abgegebene Stimmen zählen alle “Ja”, “Nein” und “Enthaltungen”
3. Als abgegebene, gültige Stimmen zählen alle “Ja” und “Nein”.
4. Entfällt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf “Enthaltung” kommt kein Beschluss
zustande.
5. Die einfache Mehrheit ist erreicht wenn mehr Stimmen auf “Ja” als auf “Nein” entfallen.
6. Die 2/3-Mehrheit ist erreicht, wenn der Anteil der auf “Ja” entfallenen Stimmen mehr als
doppelt so groß ist wie der auf “Nein” entfallenen Stimmen.
7. Bei Alternativanträgen ist der Beschluss gefasst, der die notwendige Mehrheit erreicht und
den höchsten Quotient “Ja”- zu “Nein”-Stimmen aufweist.
8. Zur Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen welche die Regionsversammlung gefasst
hat ist die 2/3-Mehrheit notwendig.

§7 Wahlen
1. Die Mitglieder des Regionsvorstands werden in geheimer Wahl gewählt.
2. Weitere Amts- und Funktionsträger können in offener Wahl gewählt werden, solange sich aus der Regionsversammlung kein Widerspruch erhebt.
3. Als abgegebene Stimmen zählen alle “Ja”, “Nein” und “Enthaltungen”
4. Als abgegebene, gültige Stimmen zählen alle “Ja” und “Nein”.
5. Entfällt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf “Enthaltung” gilt der jeweilige Kandidat
als nicht gewählt.
6. Ist in einem Wahlgang nur ein Amt zu besetzen, ist der Kandidat gewählt welcher mehr “Ja”-
als “Nein”-Stimmen erhalten hat und den höchsten Quotient “Ja”- zu “Nein”-Stimmen
aufweist.
7. Sind in einem Wahlgang mehrere gleichartige Ämter zu besetzen (z. B. Beisitzer im
Regionsvorstand) so werden die Kandidaten welche mehr “Ja”- als “Nein”-Stimmen erhalten
haben in der Reihenfolge des Quotienten der auf sie entfallenen “Ja”- zu “Nein”-Stimmen als
gewählt geführt bis alle Ämter besetzt sind.

§8 Öffentlichkeit und Gäste
1. Die Regionsversammlung ist öffentlich.
2. Audiovisuelle Aufzeichnungen sind zulässig solange kein Widerspruch aus der Regionsversammlung erfolgt. Hiervon ausgenommen sind Wahlhandlungen, geheime Abstimmungen sowie nichtöffentliche Teile der Regionsversammlung.
3. Gäste haben das Rede- und Antragsrecht. Die Regionsversammlung kann dieses Recht für
einzelne Tagesordnungspunkte oder die gesamte Versammlung mit einfacher Mehrheit
aufheben.
4. Die Regionsversammlung kann für einzelne Tagesordnungspunkte die Öffentlichkeit ausschließen. Die Beratung hierüber findet in nichtöffentlicher Sitzung statt. Das Protokoll über den nichtöffentlichen Teil ist gesondert zu führen und beim Regionsvorstand für Mitglieder zur Einsichtnahme vorzuhalten.

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